Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Jedem Geschäft mit einem Unternehmer oder einem Kaufmann sowie mit sonstigen Personen, die unsere Waren zu beruflichen Zwecken erwerben wollen, liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden – auch wenn Ihnen von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird – nicht Vertragsbestandteil. Der Kaufvertrag kommt mit unseren Verkaufsbedingungen durch unsere Kaufbestätigung zustande, wenn diesen nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.

  2. Maßgebend für die Lieferung ist ausschließlich der Inhalt des Kaufvertrages. Mündliche bzw. telefonische oder telegrafische Abmachungen werden, sobald sie von diesen Verkaufsbedingungen abweichen, erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von vertretungsberechtigten Personen abgegeben werden. Gleiches gilt für mündliche Absprachen und Erklärungen jeder Art. Sollten aufgrund bereits durchgeführter Lieferungen Wiederholungsaufträge oder in dringenden Fällen Aufträge ausnahmsweise telefonisch, telegrafisch oder fernschriftlich erteilt werden, ohne dass ein Kontaktaustausch erfolgt, so sind für alle von uns durchzuführenden Lieferungen unsere Verkaufsbedingungen verbindlich.

  3. Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z. B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferverpflichtung, es ei denn, dies ist für den Käufer unzumutbar. Dauern diese Umstände länger als einen Monat ab vereinbartem Lieferdatum an, so haben beide Parteien wir das Recht, sich uns von dem Kaufvertrag durch Rücktritt r Lieferverpflichtung zu lösen. Auch der Käufer ist dann insoweit zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

  4. Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht und Stückzahl müssen unverzüglich nach bei EntgegennahmeAbnahme der Ware geltend gemacht werden.

  5. Bei allen Lieferungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der vereinbarten Menge vom Käufer nicht beanstandet werden.

  6. Unser Mindestauftragswert beträgt € 10,00; für Aufträge, deren Wert 50,00 € nicht übersteigt, können wir einen Kleinmengenzuschlag in Höhe von 15,00 € berechnen.

  7. Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und nach unserer Wahl entweder Ersatz geleistet oder der Gegenwert vergütet. Eine Minderung ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zulässig. Beanstandete Ware können wir vor endgültiger Entscheidung besichtigen, untersuchen und prüfen lassen. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln, wegen Lieferverzug oder aus sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantieren betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen von Ihnen schützen, die Ihnen der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie Kunde regelmäßig vertraut haben und vertrauen dürfen.

  8. Der Versand erfolgt auf Kosten des Empfängers und auf Gefahr des Empfängers auch dann, wenn eine für den Empfänger frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Rücksendungen sind generell vom ursprünglichen Empfänger zu tragen. Ob und in wie weit eine Rückvergütung der Versandkosten erfolgt, wir durch uns nach Erhalt der Ware entschieden.

  9. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage ohne Abzug, sofern nicht ausdrücklich nur schriftliche, anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.

  10. Wenn uns nach Abschluss des Kaufvertrages Umstände bekannt werden, aus denen wir auf eine unzureichende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen können, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf die im Vertrag vereinbarten Bedingungen sofortige Vorauszahlungen des vereinbarten Kaufpreises oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird eine solche Forderung von dem Käufer nicht sofort erfüllt, so können wir ohne Begründung einer Entschädigungsverpflichtung vom Kaufvertrag zurücktreten. Wir sind in diesem Falle berechtigt, weitere bereits abgeschlossene Kaufverträge zu stornieren und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

  11. Zahlung hat ausschließlich an uns oder auf das in unserer Rechnung erwähnte Bankkonto zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht als Zahlungserfüllung, angenommen. Einziehungskosten, Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als ausgeschlossen.

  12. Die Zahlungspflicht des Käufers wird nicht berührt durch ein Verlangen nach Minderung, durch den Rückstand weiterer Teile aus dem Kaufvertrag oder durch Gegenforderungen. Jedes Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch wird ausgeschlossen.

  13. Der Eigentumsvorbehalt gilt gemäß §455 BGB. Bei Zahlung mittels Scheck und Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung. Annahme von Wechseln – die grundsätzlich nur nach Vereinbarung möglich ist – kann nur erfolgen, wenn es sich um rediskontierbare Papiere handelt. Für Wechsel übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung.

  14. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder geht ein von ihm gegebener Wechsel zu Protest oder stellt er seine Zahlungen ein, so werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehen Forderungen sofort fällig. Ihm von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte, noch nicht bezahlte Ware ist an uns herauszugeben. Darüber hinaus bleiben uns Schadenersatzansprüche vorbehalten.

  15. Außergewöhnliche Verfügungen bei unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, wie Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen usw. sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Käufer hat uns Pfändungen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort mitzuteilen und alle für die Intervention erforderlichen Unterlagen zu übersenden. Unabhängig davon ist er verpflichtet, sofort als unser Vertreter selbst unsere Rechte bestmöglich zu wahren.

  16. Die Anerkennung eines Saldos berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.

  17. Im Falle eines Vergleichsverfahrens verzichtet der Käufer auf die Rechte aus § 28 der Vergleichsordnung.

  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechselverpflichtungen, ist Braunfels.

  19. Alle Auslieferungen, auch die gegen Abschluss, werden nur zu unseren, am Auslieferungstag geltenden Preisen und Bedingungen ausgeführt.

  20. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht getroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck erreicht wird.

Stand: 01.03.2013